Wohnraumlüftung
Profitieren Sie vom optimalen Raumklima, vermeiden Sie Schimmelbildung und schützen Sie sich vor Schadstoffen und unangenehmen Gerüchen.
Was Sie über die Wohnraumlüftung wissen sollten
Neubauten und sanierte Gebäude sind so gut gedämmt, dass es keinen Luftaustausch durch Ritzen gibt. Auch die Wände diffundieren keine Feuchtigkeit mehr nach außen. Mehrmaliges tägliches Stoßlüften beugt Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden vor, reicht aber in der Regel nicht aus, um ein gesundes Raumklima aufrecht erhalten zu können. Dafür wäre in Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, etwa alle 2 Stunden ein vollständiger Luftaustausch nötig.
Richtiges Lüften ist in der Realität meist nicht umsetzbar. Die BewohnerInnen sind abwesend oder man verpasst den richtigen Zeitpunkt. Der Einsatz einer Wohnraumlüftung ist daher in vielen Fällen eine sinnvolle Entscheidung. Generell ist in Passivhäusern eine Lüftungsanlage notwendig, um den Passivhausstandard zu erreichen.
Neben der kontinuierlichen und bedarfsgerechten Lüftung - auch bei Abwesenheit der BewohnerInnen - bietet die Wohnraumlüftung sicheren Schutz vor Schimmel und Feuchtigkeitsschäden. Die integrierten Filter halten Pollen, Staub und Insekten fern und entfernen zuverlässig Schadstoffe aus der Luft.
Durch die Wärmerückgewinnung lassen sich die Verluste von Heizenergie effektiv begrenzen. Zudem schützt die Wohnraumlüftung vor Lärmbelästigungen aus der Umgebung und der Schutz vor Einbrüchen erhöht sich, da - vor allem bei Abwesenheit der BewohnerInnen - alle Fenster geschlossen bleiben können.
Natürlich birgt der Einbau einer Wohnraumlüftung nicht ausschließlich Vorteile. Es ist mit Investitionskosten verbunden, das Nachrüsten ist in Altbauten teilweise sehr aufwendig. Die Anlage bedarf regelmäßiger Wartung, Reinigung und Filterwechsel. Außerdem steigen die Stromkosten.
Zentral oder dezentral?
Bei dezentralen Lüftungsanlagen werden in den Außenwänden der betreffenden Räume Luftdurchlässe installiert, über die die Luft zu- bzw. abgeführt wird. Dezentrale Systeme eignen sich vor allem zum Nachrüsten bei Bestandsimmobilien, sowie für einzelne Wohnungen. Sie sind besonders sinnvoll, wenn in Bädern oder Küchen dauerhaft eine hohe Luftfeuchtigkeit abzuführen ist.
Dabei überzeugt ein dezentrales Lüftungssystem neben dem leichteren Einbau und den damit verbundenen niedrigeren Investitionskosten durch sehr geringen Wohnflächenverbrauch. Durch die Notwendigkeit mehrerer Lüftungsgeräte besteht allerdings ein höherer Wartungsaufwand und mehr Geräusche durch den Betrieb. Außerdem steigt mit der Raumgröße die Anzahl der Geräte und damit auch die Kosten.
Zentrale Lüftungsanlagen garantieren eine effektive Grundlüftung, da die kontrollierte Wohnraumlüftung im gesamten Haus über eine zentrale Anlage gesteuert wird. Die BewohnerInnen können die Leistung der Anlage an ihren tatsächlichen Frischluftbedarf manuell anpassen.
Einer der größten Vorteile einer zentralen Lüftungsanlage ist in jedem Fall, dass durch den Betrieb durch ein einziges Gerät, das seinen Platz meist im Keller, Dachboden oder im Technikraum findet, eine erhebliche Platzersparnis und geringere Geräuschkulisse gegenüber einem dezentralen System besteht. Die Zuluft ist klimatisierbar und für die einzelnen Räume regulierbar. Durch ein zentrales Gerät entsteht außerdem ein geringerer Stromverbrauch. Dennoch ist die Installation einer zentralen Lüftungsanlage nicht überall möglich und grundsätzlich mit einem höheren Planungs- und Kostenaufwand verbunden.
Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten
Welche Arten der Wohnraumlüftung werden gefördert?
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick zu den Anlagen, die über die BEG EM förderfähig sind. Enthalten sind die entsprechenden technischen Werte, die zu berücksichtigen sind:
- bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme – max. spezifische elektrische Leistungsaufnahme 0,20 W/(m³/h)
- zentrale, dezentral oder raumweise Anlagen mit einem Wärmeübertrager – Wärmebereitstellungsgrad von mind. 80 Prozent bzw. 75 Prozent bei max. spezifischer elektrischer Leistungsaufnahme von 0,45 W/(m³/h) bzw. 0,35 W/(m³/h)
- Kompaktgeräte mit Luft-/ Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe – Wärmebereitstellungsgrad von mind. 75 Prozent, jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mind. 140 Prozent (bei 35 Grad Celsius), max. spezifische elektrische Leistungsaufnahme 0,45 W/(m³/h)
- Kompaktgeräte ohne Luft-/ Luft-Wärmeübertrager aber mit Abluftwärmepumpe – jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mind. 140 Prozent (bei 35 Grad Celsius), max. spezifische elektrische Leistungsaufnahme 0,35 W/(m³/h)
Was zählt zu den förderfähigen Kosten?
Neben der eigentlichen Anlage, also den Materialkosten, gehören weitere Faktoren zu den sogenannten förderfähigen Kosten, die Sie bei der Antragstellung und dem Einreichen der Unterlagen entsprechend berücksichtigen sollten. Dazu zählen die folgenden Kosten:
- fachgerechter Einbau
- Inbetriebnahme
- erforderliche Umfeldmaßnahmen
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen
Lässt sich die Wohnraumlüftung als Einzelmaßnahme bezuschussen?
Neben den aufgeführten KfW-Programmen gibt es seit 2021 ebenfalls eine Förderung für die Wohnraumlüftung als BEG EM (Einzelmaßnahme). Doch was bedeutet das? Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen Sie einen Antrag auf eine Zuschussförderung. Es können bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Der Basis-Fördersatz liegt bei 20 Prozent. Sollte die Maßnahme einen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen, können Sie mit weiteren fünf Prozent rechnen. Die Richtlinie umfasst den Einbau, Austausch und die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, inklusive Wärme- beziehungsweise Kälterückgewinnung.
Wo finde ich konkrete Informationen und die passende Förderung für mein Projekt?
- KfW-Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (430)
Mit diesem Programm gewährt die KfW einmalige Förderzahlungen für energetische Sanierungen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehört u.a. auch der Einbau einer Lüftungsanlage.
Wer kann den Zuschuss nutzen? Diese KfW-Förderung können private Eigentümer beantragen, die sanieren oder einen energetisch sanierten Wohnraum kaufen. Die Förderung kann nicht für Ferienhäuser und –wohnungen eingesetzt werden.
Welche Voraussetzungen gelten?
- In das Sanierungsvorhaben muss ein Experte für Energieeffizienz (Energieberater) eingebunden sein.
- Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die von den KfW vorgegeben werden.
- Die Förderung muss immer vor der Sanierung bzw. dem Bauvorhaben beantragt werden. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch mehr auf Förderung Ihrer Lüftungsanlage.
Weitere Informationen finden Sie hier: Investitionszuschuss (430)
- Regionale Förderung
Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland individuelle Fördermöglichkeiten, mit denen die Nachrüstung einer kontrollierten Wohnungslüftung oder die Installation beim Neubau finanziell unterstützt werden.
Eine gute Übersicht über die regionalen Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie beim Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH):
Regionale Förderung von Lüftungsanlagen
- Steuerermäßigung für Lüftungsanlagen
Wer eine energetische Sanierung des Eigenheims plant, kann seit 2020 auch von steuerlicher Förderung profitieren. Insgesamt können Sie sich im Laufe von drei Jahren 20% der Investitionskosten (bis maximal 40.000 Euro) vom Finanzamt zurückholen.
Hier erfahren Sie, wie das geht: Steuerbonus für energetische Sanierungen